Ist ein Gasanbieter-Wechsel mit Risiken verbunden?

Diese Frage kann man klar verneinen, denn selbst wenn der neue Gasversorger Insolvenz anmelden muss oder sein Unternehmen auflöst, ist die Gasversorgung über den örtlichen Versorger garantiert. Es besteht also bei einem Wechel des Gasanbieters niemals die Gefahr, dass man ohne Gas dasteht. Der Wechsel ist nicht zu merken, man darf getrost auf eine sichere und zuverlässige durchgängige Gasversorgung vertrauen.

Zunächst merkt der Kunde nichts vom Wechsel seines Gastarifs. Der günstigere Anbieter übernimmt alle Formalitäten, die für den Wechsel nötig sind. Wenn die erste Rechnung des neuen Anbieters eintrifft, die billiger als die bisherige ist, dann merken die Kunden etwas von der Umstellung ihres Gastarifs bzw. ihres Anbieters. Bei einem Wechsel werden weder neue Leitungen noch andere Gaszähler installiert. Für Wartung und Technik bleibt nach wie vor der lokale Netzbetreiber zuständig. Zähler oder Gasleitungen müssen in keinem Fall aus- oder umgebaut werden.

Unsere Empfehlung: Führen Sie regelmäßig einen Gasanbieter Vergleich durch!

Für den Wechsel des Gasanbieters entstehen dem Kunden keinerlei Kosten. Der Wechsel erfolgt ganz einfach. Der neue Anbieter setzt sich mit dem bisherigen in Verbindung und bestätigt anschließend per Brief den Termin, an dem der Gasanbieterwechsel erfolgt. Bei einigen Anbietern profitieren Wechselkunden sogar von einem Bonus oder bekommen ein kleines Geschenk zur Begrüßung. Der neue Versorger mietet dann ab dem festgelegten Wechseltermin die Leitungssysteme des regionalen Grundversorgers samt Hausanschluss an. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass nur eine Veränderung im Rahmen der Abrechnung erfolgt, wobei der neue Versoger das Gas vom Grundversorger bezieht und es nur dem Kunden anders in Rechnung stellt. Am Wechseltermin erfolgt die Ablesung des Gaszählers für exakte Abrechnungsdaten. In der Zukunft ermittelt der Grundversorger weiterhin die Daten zum aktuellen Verbrauch.

Der Wechsel des Anbieters kann bis zu acht Wochen nach Vertragsabschluss dauern, dies schreiben gesetzliche Fristenregelungen zur Anbieterumstellung vor. Muss man beim bisherigen Versorger noch Kündigungsfristen beachten, kann sich dadurch der Wechsel verzögern.

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